This sentence concerns an older German case. It regards tho the old German legislation, prior to the GDPR. That legislation is very similar to the GDPR, but slightly less strict in some details. So it holds for everything under the GDPR as well. I find it so important that i would like to spread the news here as well.
Please let me now switch to German:
Am 5.6 gab es ein neues EUGH-Urteil zu Fanseiten in Facebook.
Hier ein erster erläuternder Kommentar:
https://meedia.de/2018/06/05/quo-vadis- ... nd-nutzer/
Eines ist mir nicht klar: inwieweit betrifft das Leute, die sowieso bei Facebook sind und damit der Verarbeitung ihrer Daten zugestimmt haben? Also insbesondere Seiten oder Gruppen, die nur sichtbar sind, wenn man im Netzwerks angemeldet ist?
Um es klar zu sagen: das betrifft alle, die ihre geschäftliche Repräsentanz in Facebook haben. Und damit alle Band-Pages innerhalb des Netzwerks. Es betrifft auch alle, die sonstige Seiten in Facebook betreiben, und vermutlich auch Gruppen - auch wenn das noch einer juristischen Klärung bedarf.
Dasselbe in Grün natürlich auch bei anderen Netzwerken, z.B. XING.
OT but important: new sentence by EUGH regarding Facebook
Re: OT but important: new sentence by EUGH regarding Facebook
Wie ich inzwischen herausfand, ist der verlinkte Kommentar eher auf der "Übervorsichtigen"-Seite. Er spiegelt allerdings durchaus die Haltung der DSK (Datenschutzkonferenz) wider!!
Hier mal eine etwas differenziertere Betrachtung:
https://diercks-digital-recht.de/2018/0 ... n-was-tun/
Solange das Verfahren noch nicht endgültig entschieden ist, werden wir wohl oder übel mit der Grauzone umgehen müssen.
Hier mal eine etwas differenziertere Betrachtung:
https://diercks-digital-recht.de/2018/0 ... n-was-tun/
Solange das Verfahren noch nicht endgültig entschieden ist, werden wir wohl oder übel mit der Grauzone umgehen müssen.