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Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Tue Jan 29, 2019 6:57 pm
by knollsen
Danke! Würde aber behaupten, das eine Meldung auf der Startseite wie bei jm_cookie_control dies der Fall ist, ausreicht.

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Tue Jan 29, 2019 7:27 pm
by albert
knollsen wrote:
Tue Jan 29, 2019 6:57 pm
Danke! Würde aber behaupten, das eine Meldung auf der Startseite wie bei jm_cookie_control dies der Fall ist, ausreicht.
Eine Meldung NUR auf der Startseite wird bestimmt nicht reichen, denn jemand kann ja auch auf die Seite gelangen, ohne vorher die Startseite zu besuchen. So zumindest verstehe ich die DSGVO.

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Tue Jan 29, 2019 8:21 pm
by SiNiTaSa
Ich glaub er meint nicht die Startseite an sich, sondern die Seite mit der der User die www Seite betritt.

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Fri May 03, 2019 10:49 pm
by meltemi
Hallo,

endlich mal eine verständliche Anleitung der Herren Datenschutz-Zuständigen (Stand April 2019). Sehr zu empfehlen:
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... racking-2/

Also: Alles halb so wild. Und wer keinerlei Fremdelemente einbindet, ist fein raus.

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Sat May 04, 2019 5:52 am
by Tata
albert wrote:
Tue Jan 29, 2019 7:27 pm
knollsen wrote:
Tue Jan 29, 2019 6:57 pm
Danke! Würde aber behaupten, das eine Meldung auf der Startseite wie bei jm_cookie_control dies der Fall ist, ausreicht.
Eine Meldung NUR auf der Startseite wird bestimmt nicht reichen, denn jemand kann ja auch auf die Seite gelangen, ohne vorher die Startseite zu besuchen. So zumindest verstehe ich die DSGVO.
Ich nutze jm_cookie_control auf mehreren Seiten. Solange es aber nicht bestätigt ist, steht die Warnung sichtbar, egal ob die Startseite oder welcheauch immer andere in URL gegeben ist.
Schau mal an https://ukastelana.eu oder https://ukastelana.eu/?Svadby, https://ukastelana.eu/?Kary, https://ukastelana.eu/?Ubytovanie.

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Thu May 30, 2019 9:39 am
by albert
vielen Dank für den Link zu "verständliche Anleitung der Herren Datenschutz-Zuständigen".

wenn ich das richtig gelesen habe, soll man keine Zustimmung abfragen für Cookies, für die keine Zustimmung notwendig ist. In meinem Fall wären das wohl alle Cookies. Also sollte ich das Plugin "privacy" entfernen. Aber ich traue mich nicht wegen Abmahnbots. Wer weiß, ob denen die Anleitung (s.o.) bekannt ist?

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Wed Nov 04, 2020 1:22 pm
by cemo
olape wrote:
Tue Mar 01, 2016 6:12 pm
Hallo,

Da muss man wohl verschiedenste Quellen anzapfen und sich dann daraus eine, für sich passende Erklärung zusammenstellen. Nur als Anregung versteht sich ;)

Es wird sich wohl kaum einer für seine private Webseite einen Rechsanwalt nehmen können.

Ganz grundsätzlich stört mich die Verpflichtung dazu nicht.

Was mich aber stört, dass trotz grosser Ankündigungen und vieler Worte, hier der Abmahnindustrie wieder Tür und Tor geöffnet wird. Statt man das mal eindämmen würde.
Genau wie immer, wie man es von der deutschen Politik gewöhnt ist.
Viel und dumm quatschen. An erster Stelle grosse Konzerne, an zweiter die eigene Brieftasche und dann lange nicht.

Gruss Olaf
Ist aber mit Vorsicht zu genießen. Man sollte darauf achten, eine rechtssicheren Generator zu verwenden (Beispiel was mir einfällt https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/ oder den von erecht) ABER auch der gibt dir nicht die 100% Garantie. Die gibt's nur wenn ein Anwalt das Dokument prüft und freigibt, spreche aus eigenen Erfahrungen.

Re: Datenschutzerklärung verpflichtend

Posted: Thu Nov 05, 2020 12:05 pm
by olape
cemo wrote:
Wed Nov 04, 2020 1:22 pm
Ist aber mit Vorsicht zu genießen.
Das war natürlich keine rechtlich belastbare Aussage von mir. ;)

3 Jahre DSGVO: Der Reformdruck wächst, an der Durchsetzung hapert's

Posted: Tue May 25, 2021 8:25 am
by olape

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Posted: Mon Nov 22, 2021 10:04 am
by olape
https://gesetz-ttdsg.de/
Was regelt das TTDSG zu Cookies?

Das TTDSG normiert die bisherige Rechtsprechung von EuGH und BGH und stellt in § 25 Absatz 1 TTDSG (Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen) klar, dass Cookies (und vergleichbare Techniken wie Fingerprinting oder die Nachverfolgung über MAC-Adressen, IMEI-Nummern) eine informierte, ausdrückliche und vorherige Zustimmung (Einwilligung) erfordern. Dies gilt entsprechend den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten anfallen.
Ausnahmen für beispielsweise technisch notwendige Cookies werden in § 25 Absatz 2 TTDSG aufgeführt.
Damit gilt das TTDSG beispielsweise für gewerbliche Websites, Suchmaschinen, Online-Shops.